Erwerbsberechtigung

Beim Kauf eines Artikels mit Erwerbsvoraussetzungen benötigen wir von Ihnen vor dem Versand Scans der erforderlichen Dokumente. Gegebenenfalls können Sie uns auch Fotos schicken. Bitte achten sie dann auf gut leserliche und vollständig fotografierte Dokumente. Bitte schicken Sie uns keine Originaldokumente! Wir haften nicht bei Verlust der Dokumente. Bei Scans/Fotos schicken Sie uns bitte zweckmäßigerweise Waffenbesitzkarte und Personalausweis immer auf einem Bild, jeweils die Vorder- und Rückseiten (also insgesamt zwei Scans oder Bilder). In der Waffenbesitzkarte müssen die beiden NWR-Nummern (P- und E-Nummer) eingedruckt sein. Ist dies nicht der Fall, so senden Sie uns bitte zusätzlich noch einen Auszug Ihrer Waffenbehörde, aus dem beide NWR-Nummern eindeutig hervorgehen.

 

Konkret benötigen wir von Ihnen beim Kauf eines Artikels mit Erwerbsvoraussetzungen Scans/Bilder folgender Dokumente:

 

  • Bei einer Kurzwaffe: Grüne Waffenbesitzkarte mit entsprechendem Voreintrag beidseitig und Personalausweis beidseitig.

 

  • Bei einer Langwaffe Kat. B von Sportschützen: Grüne WBK mit Voreintrag beidseitig und Personalausweis beidseitig.

 

  • Bei einer Langwaffe Kat. C von Sportschützen: Grüne WBK mit Voreintrag beidseitig oder gelbe WBK beidseitig und Personalausweis beidseitig.

 

  • Bei einer Langwaffe Kat. B/C von Jägern: Jagdschein (alle beschriebenen Seiten) sowie grüne WBK beidseitig.

 

  • Bei einer Langwaffe Kat. B/C von Jungjägern ohne WBK: Jagdschein (alle beschriebenen Seiten) (Jungjäger-Sonderregelung).

 

  • Bei einem Wechsellauf oder-system: Grüne oder gelbe Waffenbesitzkarte mit Eintrag der zugehörigen Waffe beidseitig und Personalausweis beidseitig.

 

  • Bei einem Einstecklauf- oder-system: Grüne oder gelbe Waffenbesitzkarte mit Eintrag der zugehörigen Waffe beidseitig und Personalausweis beidseitig.

 

  • Bei einem Schalldämpfer für Zentralfeuerpatronen: Jagdschein (alle beschriebenen Seiten) sowie grüne WBK beidseitig.

 

  • Bei einem Schalldämpfer für Randfeuerpatronen: Jagdschein (alle beschriebenen Seiten) sowie grüne WBK mit Voreintrag(!) beidseitig.

 

  • Bei Langwaffen-Munition für Sportschützen: WBK mit der jeweiligen Erwerbsberechtigung beidseitig und Personalausweis beidseitig.

 

  • Bei Langwaffen-Munition für Jäger: Jagdschein (alle beschriebenen Seiten).

 

  • Bei Kurzwaffenmunition: WBK mit der jeweiligen Erwerbsberechtigung beidseitig und Jagdschein (alle beschriebenen Seiten) oder Personalausweis beidseitig.

 

Erwerbsstreckung

In Deutschland gilt für Sportschützen das Gebot der Erwerbsstreckung. Der Gesetzgeber möchte damit verhindern, dass neue Inhaber einer Waffenbesitzkarte insbesondere nach Ersterhalt dieser größere Mengen von Waffen anschaffen. Daher gilt für Sportschützen stets, dass sie nicht mehr als zwei Waffen pro Halbjahr erwerben dürfen (Beispiel: 10.März -> 10. September = 6 Monate). Hierbei ist zu beachten, dass man durchaus mehr Waffen kaufen kann, aber überlassen werden dürfen immer nur zwei Waffen alle sechs Monate. Ausschlaggebend für die Erwerbsstreckung ist immer die vorletzte eingetragene Waffe. Selbstvertändlich zählen für die Erwerbsstreckung alle WBKs zusammen, das heisst, man kann nicht auf jede WBK 2 Waffen alle 6 Monate erwerben.

Bitte beachten Sie ferner, dass ab 01.01.2022 eine Regelüberprüfung alle 6 Monate von Ihrer Waffenbehörde durchgeführt werden muss. Es empfiehlt sich, die Waffenbehörde rechtzeitig, z.B. schon bei Beantragung des Bedürfnisses beim jeweiligen Schützenverband über die geplante Kaufabsicht zu informieren, so dass diese eine Überprüfung zeitnah beginnen kann.  

Jeder Sportschütze ist eigenverantwortlich für die Einhaltung der Erwerbsstreckung !

Sollten Sie noch in der Erwebsstreckung sein, können Sie eine Waffe trotzdem jederzeit kaufen. Wir bewahren den gekauften Artikel (bei vollständiger Bezahlung) bis zum Ende der Erwerbsstreckung kostenlos für sie auf.

Wechselsysteme und -läufe sowie Einstecksysteme und -läufe fallen grundsätzlich nicht unter die Erwerbsstreckung, können also grundsätzlich jederzeit erworben werden. Sind Sie sich in bestimmten Fällen unsicher, dann wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Waffenbehörde.

Mengenbegrenzung

Bei Waffenkäufen auf die gelbe Sportschützen-WBK (Repetierbüchsen und Einzellader) gab es bis zm 31.08.2020 keine Mengenbegrenzung. Ab dem 01.09.2020 dürfen auf die gelbe Sportschützen-WBK nur noch insgesamt 10 (zehn) Waffen erworben werden. Bitte beachten Sie daher, dass Sie beim Erwerb einer Waffe auf die gelbe WBK im Augenblick des Erwerbes nicht mehr als NEUN Waffen auf Ihrer/Ihren gelben Waffenbesitzkart(n) eingetragen haben.


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